Stellungnahmen & Gutachten
Nutzen Sie unsere Expertise und Vernetzung mit den Big 4 zu Ihren Gunsten
Worum geht's ?
Die Vorgaben zur Rechnungslegung IFRS 16 sind komplex und nicht selten auslegungsbedürftig. Darüber hinaus sorgen Gesetzgeber und Standardsetter, das IFRS IC (international), das DRSC und das IDW (national) sowie nicht zuletzt BFH, BGH und EuGH für anhaltende Dynamik.
Wir engagieren uns sowohl in einschlägigen fachlichen Gremien als auch in der Fachliteratur. Wir bieten Ihnen an, unsere Expertise für Sie bestmöglich einzusetzen, damit Sie eine tragfähige Argumentation für ihre bilanzielle Fragestellung bekommen.
Je nach Verwendungszweck erstellen wir Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen zu folgenden Anlässen:
- Gutachten, um Ihre eigene Argumentation zu unterstützen oder um Ihre (Bilanzierungs-) Entscheidungen zu fundieren
- Memoranden, die als Buchungsbeleg Verwendung finden sollen
- Gutachterliche Stellungnahmen mit argumentativer Funktion
- Abstrakte Begutachtung von Gestaltungen abseits konkreter Sachverhalte und Maßnahmen
- Second Opinion zur bilanziellen Behandlung von konkreten Sachverhalten und Maßnahmen, wenn Sie Ihren Abschlussprüfer von Ihrer Rechtsauffassung überzeugen möchten
- Schiedsgutachten, sofern Aspekte auf dem Gebiet der Rechnungslegung zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner unterschiedlich beurteilt werden